Präambel
Allen Angeboten und Vereinbarungen liegen gegenwärtige und künftigen Lieferungen und Leistungen die nachstehenden Bedingungen zugrunde. Durch Auftragserteilung oder spätestens mit Annahme der Lieferung werden sie anerkannt. Sollten Einkaufsbestimmungen des Bestellers hiervon abweichen, so gelten diese nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
Angebot und Auftragsannahme
Alle Angebote sind unverbindlich. Aufträge für Sonderanfertigungen bedürfen in den Angaben über Ausführung, Abmessung usw. ausnahmslos der schriftlichen Bestätigung. Wir haften nicht für Fehler, die sich aus dem Besteller eingereichten Unterlagen ergeben.
Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb 10 Tagen nach Lieferung mit 2% Skonto oder innerhalb 30 Tagen netto oder nach besonderer schriftlicher Vereinbarung.
Falls der Besteller mit der Erfüllung seiner Zahlungspflichten in Rückstand gerät oder Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, dürfen wir die gesamte offene Restforderung fälligstellen und weitere Arbeiten von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen abhängig machen.
Zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist der Besteller nur berechtigt, wenn seine Ansprüche von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
Preise
Unsere Preise sind Nettopreise. Sie schließen Verpackung-, Fracht- und Speditionskosten nicht ein. Roll- und Lagergeld sowie auf Wunsch des Bestellers abgeschlossene Versicherungen und sonstige Unkosten werden gesondert berechnet.
Die am Tag der Lieferung geltende Mehrwertsteuer tritt zum vereinbarten Preis hinzu.
Lieferzeiten
Die angegebenen Lieferzeiten sind grundsätzlich unverbindlich. Die Lieferzeiten beginnen mit dem Tag der Absendung der Auftragsbestätigung. Bei höherer Gewalt z.B. Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Materialmängeln oder Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien sind Umstände, die wir auch dann nicht zu vertreten haben, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges entstanden sind. Kann die Lieferbehinderung nicht innerhalb von einem Monat nach Eintritt behoben werden, können beide Parteien zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Verzuges können gegen uns nur geltens gemacht werden, wenn wir den Verzug grob fahrlässig verschuldet haben.
Der Besteller wird vom Eintritt höherer Gewalt unverzüglich benachrichtigt.
Mängelrüge
Nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort hat der Besteller diese unverzüglich zu untersuchen. Die Untersuchungspflicht des Bestellers erstreckt sich hierbei auf die gesamte Lieferung. Frachtpapiere dürfen nicht unterschrieben werden (auch nicht unter Vorbehalt), bevor die gelieferte Karton-Anzahl mit den Angaben auf dem Frachtpapieren verglichen wurde. Fehlende Kartons oder Beschädigungen müssen in präziser Angabe auf den Frachtpapieren notiert und vom Speditionsfahrer mittels eindeutiger identifizierbarer Unterschrift bestätigt werden.
Offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach Erhalt der Ware, d.h. am Tage der Lieferung, an uns mitzuteilen. Die Mängelrüge muss schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten,
einzelnen Mängel erfolgen.
Nicht offensichtliche Mängel sind uns unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innerhalb 5 Arbeitstagen nach Anlieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Spätere vorgetragene Beanstandungen oder Mängelrügen begründen keinen Anspruch auf Wandlung, Minderung, Nachlieferung oder Ersatzlieferung innerhalb des Kaufvertrages.
Wird ein Mangel nachgewiesen, leisten wir nach Wahl des Bestellers Nachbesserung oder liefern mangelfreie Ware Zug um Zug gegen Rückgabe der beanstandeten Ware, wobei die Versandart durch uns bestimmt wird.
Schlägt die Nachbesserung fehl oder wird eine Ersatzlieferung nicht vorgenommen, hat der Besteller das Recht auf Minderung oder Wandlung.
Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandene Forderung unser Eigentum (Vorbehaltsware). Der Besteller ist berechtigt, über die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr zu verfügen. Der Besteller ist gehalten, unsere Rechte beim Weiterverkauf von Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern. Veräußert der Besteller Vorbehaltsware auf Kredit, so tritt er hiermit im voraus die sich aus der Weiterveräußerung ergebenen Forderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Besteller ist so lange befugt, diese Forderungen einzuziehen, bis dies aufgrund eines Zahlunsgverzuges, eines Vermögensverfallens oder eines anderen Grundes durch uns untersagt wird. In diesem Falle hat der Besteller uns auf Verlangen über jede einzelne Forderung einer Abtretungserklärung unter Bekanntgabe des Schuldners in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Die Erfüllung der laufenden Kaufverträge kann von der Vorauszahlung oder Sicherstellung abhängig gemacht werden.
Im Falle des Zahlungsverzuges oder Vermögensverfalles sind wir berechtigt, sofortige Aushändigung der Vorbehaltsware zu beanspruchen. Bis zur Aushändigung der Vorbehaltsware hat der Besteller diese von uns gelieferte Ware getrennt zu lagern und sie als unser Eigentum kenntlich zu machen. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware gegen Feuer, Wasser, Vandalismus und Diebstahlgefahr sowie (den zufälligen) sonstigen Untergang (die zufällige) Verschlechterung zu versichern und zu schützen und uns auf Verlangen den Abschluß des Versicherungsvertrages nachzuweisen. Alle evtl. Ansprüche an den Versicherer aus diesen Versicherungsverträgen hinsichtlich der von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren gelten hierdurch als an uns abzutreten. Wir nehmen die Abtretung an.
Sollten wir aufgrund unseres Eigentumsvorbehaltes die Waren zurücknehmen, ist dies, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, nicht als Rücktritt vom Vertrag anzusehen.
Produkthaftung
Wir haften im Rahmen des Produkthaftungsgesetzes.
Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Donaueschingen.
Wirksamkeit des Vertrages
Der Vertrag bleibt bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Produkte im übrigen verbindlich.